Schul-ABC

Für Abmeldungen ist die beste Zeit von 07.15 Uhr bis 07.45 Uhr. Sie können diese per E-Mail (vorname.nachname@schule-wollerau.ch) an die Lehrperson senden.

Bei telefonischer Abmeldung nutzen Sie bitte die von der Lehrperson angegebene Nummer, damit der Anruf im richtigen Schulhaus entgegengenommen werden kann.

Hat die Lehrperson keine Abmeldung erhalten, wird sie sich nach Beginn der 1. Lektion bei Ihnen melden. 

Bitte rufen Sie nur im Notfall während den Unterrichtszeiten an! Besten Dank.

Die Fachleute dieses Dienstes sind Ansprechpersonen für Eltern, Lehrpersonen und Behörden bei Fragen zur Entwicklung und Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kindergarten- und Schulalter.

Die Dienstleistungen dieser Fachstelle beinhalten Beratung, Diagnostik, Begleitung und Koordination bei Schul- und Entwicklungsfragen.

Die Beratungen sind unentgeltlich.

Auskunft/Anmeldung:
Abteilung Schulpsychologie
Beratungsdienst Pfäffikon
Römerrain 9
8808 Pfäffikon

Telefon 055 415 50 90

Mehr Informationen finden Sie hier.

Schuljahr 2023/24

Bei Zuzug in die Gemeinde Wollerau, wenden Sie sich bitte im Vorfeld an die Schulverwaltung.

Zukünftige Kindergartenkinder erhalten die Anmeldeformulare automatisch mit weiteren Informationen im November per Post.

Anmeldeformular für den Kindergarten 1 - SJ 2023-24

Anmeldeformular für den Kindergarten 2 - SJ 2023-24

Anmeldeformular für die Primarschule - SJ 2023-24

Für Benutzungsgesuche wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Wollerau, Gemeindeliegenschaften (Tel. 043 888 12 20).

Liegenschaften:
Die Gemeinde besitzt Liegenschaften, welche öffentlichen Zwecken dienen, jedoch keine Wohnliegenschaften.

Neben Schul- und Sportanlagen verfügt die Gemeinde über Seeanlage, Freizeitanlage Itlimoos, Vita-Parcours und Finnenbahn.

Diese Anlagen stehen zur freien Verfügung.

Den ortsansässigen Vereinen und Organisationen stehen verschiedene Örtlichkeiten wie MGH Riedmatt, Verenahof sowie Sportanlagen zur Verfügung. Für die Benützung ist eine Bewilligung erforderlich.

Unsere Schulhauswarte sind täglich im Einsatz, um die Anlagen sauber und funktionstüchtig zu halten.

Dienste:

  • Bau und Unterhalt von Bauten und Anlagen
  • Planung und Organisation von Umbauten und Sanierungen
  • Verwaltung und Aufsicht
  • Bewilligungen für die Benützung gemeindeeigener Anlagen

Liegenschaftenkommission

Onlineschalter:
Gebührentarif für die Benutzung gemeindeeigener Anlagen
Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung

Ämter / Behörden:
Hochbauamt (Hochbau / Ortsplanung / Gemeindeeigene Liegenschaften)

043 888 12 20
hochbauamt@wollerau.ch

Um Ihnen einen Einblick in unseren Unterrichtsbetrieb zu ermöglichen und Ihr(e) Kind(er) an der Arbeit zu sehen, finden pro Schuljahr 3 Besuchshalbtage statt. Die Daten der Besuchstage sind unter Agenda ersichtlich.

Leitsätze zur Beurteilung an der Primarschule Wollerau (PDF)

Kantonale Informationen
Kantonale Informationen zu Schülerinnen- und Schülerbeurteilung finden Sie hier.

Hauptstrasse 30
8832 Wollerau

Telefon: 044 687 26 65

E-Mail: bibliothek@wollerau.ch

https://www.wollerau.ch/bibliothek

 

Telefon: 044 787 03 44

Die Schulbibliothek befindet sich im Dachgeschoss vom Schulhaus Dorfmatt. Sie steht Klassen im Unterricht zur Verfügung.

Während den Öffnungszeiten können auch einzelne Schüler*innen Bücher ausleihen.

Öffnungszeiten: jeden Freitag 11.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Alle Schüler*innen vom obligatorischen Kindergarten (2. Kindergartenjahr) bis zur 6. Klasse besuchen den Unterricht jeden Vormittag einheitlich von 08.05 bis 11.25 Uhr. Somit fällt der alternierende Unterricht ausschliesslich auf den Nachmittag. Am Nachmittag findet der Unterricht zwischen 13.25 und 14.55 Uhr beziehungsweise 15.55 Uhr statt.

Bei Krankheit der Lehrperson wird die Klasse am ersten Tag durch einen so genannten „Springer“ (= einspringende Lehrperson) betreut. Die Schüler werden auch bis zum Mittag durch die Schulleitung darüber informiert, wie lange die Abwesenheit voraussichtlich sein wird. Bei längerer Abwesenheit haben die Schüler am 2. und 3. Tag schulfrei und werden ab dem 4. Tag nach Möglichkeit durch eine andere Lehrperson unterrichtet.

 

Deutsch als Zweitsprache für SchülerInnen
Der Deutschunterricht für Fremdsprachige ist ein Zusatzunterricht in Kleingruppen mit dem Ziel, fremdsprachige Schüler*innen in der deutschen Sprache und in ihrem Integrationsprozess zu fördern.

Eine gute Kompetenz in Deutsch bildet die Grundlage jeglichen Lernens, denn nur wer die Inhalte des Unterrichts in sämtlichen Bildungsbereichen versteht und verarbeitet, kann die Schule erfolgreich durchlaufen. So werden bereits im Kindergarten die fremdsprachigen Kinder durch eine integrierte zusätzliche Sprachförderung im Erlernen der deutschen Sprache unterstützt.

Die Klassenlehrperson in Absprache mit den Eltern beantragt die Aufnahme für den DaZ-Unterricht.

ELKI (Eltern-Kind-Deutschkurs)
Das Integrationsangebot ELKI (Eltern-Kind-Deutschkurs) richtet sich an fremdsprachige Eltern mit Kindern im Vorkindergartenalter (ab 2 1/2 Jahren), welche in den Gemeinden Feusisberg, Freienbach oder Wollerau wohnhaft sind. Gemeinsam mit Mutter/Vater (oder einer anderen Bezugsperson) erwirbt das Kind auf spielerische und altersgerechte Weise erste Deutschkenntnisse. Dabei stehen die kindlichen Alltagsthemen im Vordergrund. Der Kurs findet in einer kleinen Gruppe statt, damit sowohl Kinder wie auch Mütter/Väter möglichst viel profitieren können.

Anmeldung und Informationen:
komin, Kompetenzzentrum für Integration, Schindellegistrasse 1
8808 Pfäffikon

041 / 859 07 70

integration-sz@kom-in.ch
www.kom-in.ch

Erziehungsberechtigte von talentierten Kindern (sportlich, musisch, sprachlich) haben die Möglichkeit, für die Förderung dieser Talente bei der Schule eine Dispensation zu beantragen.

Das Dispensations- und Absenzenreglement (inkl. Formular Dispensationsgesuch) für talentierte Kinder finden Sie ebenfalls auf dieser Seite im pdf-Format.

Jokerhalbtags- und Dispensationsreglement der Primarschule Wollerau

Kantonale Empfehlungen Talentdispensationen

Formular Dispensationsgesuch Talente

Den Schüler*innen ist es gestattet, während 2 Schultagen (4 Halbtage) pro Schuljahr dem Unterricht fernzubleiben, ohne dies begründen zu müssen. Für den Bezug von Jokerhalbtagen muss rechtzeitig ein Formular mit dem entsprechenden Dispensationsgesuch der Lehrperson eingereicht werden. Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte dem Jokerhalbtags- und Dispensationsreglement.

Jokerhalbtags- und Dispensationsreglement

Formular-Jokertage-und-Dispensationen

Dyskalkulie ist eine Schwäche beim Erlernen der Rechenoperationen, der Orientierung im Zahlenraum und/oder des mathematischen Verständnisses.

Bei Anzeichen einer Rechenschwäche veranlasst die Klassenlehrperson in Absprache mit den Eltern und der Fachperson IF eine Abklärung und beantragt eine allfällige Therapie.

Mehr Informationen

 

Der Elternverein Wollerau (EVW) setzt sich seit 1989 für das Wohl der Familien in unserer Gemeinde ein. Die Gemeinde Wollerau soll auch für Familien attraktiv bleiben. Diverse Aktivitäten zielen dahin, die Dorfgemeinschaft zu fördern, Eltern in ihrer wichtigen Funktion der Kindererziehung zu unterstützen und die Behörden für die Anliegen der Eltern zu sensibilisieren.

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"FamilienSchwyz" ist die Informationsplattform für Familien im Kanton Schwyz. Die Informationen, Adressen und Angebote sind in vier Kapitel gegliedert:

Familienergänzende Kinderbetreuung, Elternbildungsangebote, öffentlich zugängliche Spielplätze im Kanton Schwyz sowie Unterstützungs- und Freizeitangebote für Familien.

Mehr Informationen

Die Fundgrube befindet sich im Untergeschoss im Schulhaus Runggelmatt und ist während den Schulzeiten zugänglich.

Während den Schulferien wird die Fundgrube durch die Schulverwaltung geleert. Brauchbare Kleider werden an gemeinnützige Institutionen (Kleidersammlungen) weitergegeben, kaputtes und dreckiges Material wird entsorgt.

Die Schulärzte untersuchen gemäss kantonalen Vorschriften alle SchülerInnen der 1., 4. und 8. Klasse. Die schulärztlichen Untersuchungen werden durch den Schularzt und Mitarbeiterinnen des Kantonalen Schulgesundheitsdienstes durchgeführt. Die Eltern werden rechtzeitig über den jeweiligen Zeitpunkt informiert.

Unsere Schulärztin ist Frau Dr. Denise Burger-Wettstein, Hauptstrasse 38, 8832 Wollerau (044 784 00 27).

Schulzahnpflege: Mit den Kindern des Kindergartens und der Primarschule findet ca. alle 2 Monate ein Zahnpflegeunterricht durch die speziell ausgebildete Zahnpflegehelferin statt.

Für den jährlichen zahnärztlichen Untersuch erhalten alle Schul- und Kindergartenkinder zu Beginn des Schuljahres einen Gutschein, einlösbar bei einem Zahnarzt/ einer Zahnärztin nach eigener Wahl in der Schweiz. Der Gutschein verfällt am Ende des entsprechenden Kindergarten- bzw. Schuljahres.

Die Eltern sind verantwortlich für die Durchführung des Untersuchs und die Terminvereinbarung. Der Untersuch hat ausserhalb des Unterrichts zu erfolgen.

Dauer der Hausaufgaben
Hausaufgaben sind ein fester Bestandteil der Unterrichtsplanung. Der Umfang kann sich von Kind zu Kind unterscheiden und nimmt mit den Schuljahren zu. Als Grundsatz gilt eine Hausaufgabenzeit von ca. 10 Minuten pro Schuljahr (z.B. 2. Klasse = 20 Minuten). Falls Ihr Kind häufig länger Hausaufgaben macht, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Lehrperson auf.

Umgang mit Schwierigkeiten
Die Aufgaben werden im Unterricht so vorbereitet, dass sie in der Regel von den Schülern zu Hause allein gelöst werden können. Falls bei Ihrem Kind bei Hausaufgaben trotzdem noch grössere Unklarheiten auftauchen, motivieren Sie es, am nächsten Schultag nochmals bei der Lehrperson nachzufragen und schreiben Sie der Lehrperson einen Vermerk diesbezüglich. Die Hausaufgaben dürfen dann später nachgeholt werden.

Rolle der Eltern
Die Verantwortung der Eltern liegt darin, mit dem Kind Ort und Zeit festzulegen, um die Aufgaben ruhig und konzentriert zu erledigen. Um die Selbständigkeit der Kinder fördern zu können, ist es sinnvoll, dass die Kinder die Aufgaben selber lösen. Sie unterstützen Ihr Kind, indem Sie Interesse zeigen und in speziellen Situationen Lernpartner sind (z.B. beim Gedichtlernen, Abfragen, Zuhören usw.).

Hausaufgaben in der Schule vergessen
Wenn Ihr Kind die Hausaufgaben in der Schule vergessen hat, stehen die Schulhaustüren bis 11.40 bzw. 16.30 Uhr offen. Falls die Türen bereits geschlossen sind, kann Ihr Kind einen Mitschüler fragen oder die Hausaufgaben an einem anderen Tag nachholen. Das Kind soll vor Unterrichtsbeginn die Lehrperson darüber informieren.

Hilfestellungen für Eltern
Hilfestellungen für Eltern 2

In der untenstehenden Datei finden Sie die Hausordnung, die für alle Schulhäuser bzw. Schulhausplätze der Primarschule Wollerau gelten:

 

Integrative Förderung (IF) geht vom Grundsatz aus, dass möglichst alle Kinder gemeinsam lernen können. Damit sind auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen und Begabungen gemeint.

In unserer Schule wird IF bereits seit 1991 umgesetzt. Grundsätzlich besuchen alle Kinder die Regelklasse in der Schule. Schülerinnen und Schüler mit Schulschwierigkeiten werden zu bestimmten Zeiten oder für bestimmte Fächer in einer kleinen Fördergruppe unterrichtet oder innerhalb der Klasse durch eine zusätzliche Fachperson IF (Heilpädagogin/Heilpädagoge) individuell unterstützt. Die Zuteilung zur Integrativen Förderung erfolgt aufgrund einer Beurteilung durch Fachpersonen (Fachteam) oder einer Abklärung durch die Abteilung Schulpsychologie (ASP) in Pfäffikon.

Abteilung Schulpsychologie (ASP) in Pfäffikon

Klasse Lehrperson Schulhaus Telefon
Logopädie Nina Brandenburg Dorfmatt, Runggelmatt 4 044 787 03 45
Runggelmatt 4, 8832 Wollerau
nina.brandenburg@sz.ch
35
Logopädin
Logopädie
KIM/DaZ Karin Krauer Runggelmatt, Runggelmatt 4 044 787 03 40
Runggelmatt 4, 8832 Wollerau
karin.krauer@schule-wollerau.ch
02
Fachlehrperson Begabungsförderung (KIM), Fachperson Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Primarklassen KIM + DaZ
Schulsozialarbeit Heiko Stiede Runggelmatt, Runggelmatt 4 044 787 03 47
Runggelmatt 4, 8832 Wollerau
schulsozialarbeit@schule-wollerau.ch
111
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit
IF Brigitte Fässler Runggelmatt, Runggelmatt 4 044 787 03 40
Runggelmatt 4
brigitte.faessler@schule-wollerau.ch
11
Fachlehrperson IF
Integrative Förderung
IF
IF Anna Limburn Runggelmatt, Runggelmatt 4 044 787 03 40
Runggelmatt 4
anna.limburn@schule-wollerau.ch
Fachlehrperson IF
Integrative Förderung
IF, SHP Esther Bucher Mehrzweckgebäude, Bächergässli 6 044 787 03 40
Runggelmatt 4
esther.bucher@schule-wollerau.ch
Fachlehrperson IF, SHP
Primarklasse 2a

Der Verein Hort PLUS+ Wollerau bietet schulergänzende Betreuung an. Als Basis der Zweckerfüllung dient der öffentliche Leistungsauftrag mit der Gemeinde Wollerau. Die öffentliche Schule Wollerau ist ein enger Partner des Vereins.

Hort PLUS+ Wollerau bietet eine professionelle und umfassende Kinderbetreuung für Kinder von 3 Monaten bis Ende Primarschule an. Die Kinder werden in drei Gruppen betreut:

Stubäzwärgä:
In der Gruppe "Stubäzwärgä" werden die Kinder im Alter von 3 Monaten bis 2.5 Jahren betreut.

Wurzelzwärgä:
In der Gruppe "Wurzelzwärgä" werden die Kinder im Alter von 2.5 Jahren bis zum Eintritt Kindergarten betreut.

Hort:
In der Gruppe "Hort" werden die Kinder ab dem Kindergarten bis Ende Primarschule betreut

Mehr Informationen

Die Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien als Werkzeuge zur Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von Information nimmt in unserer Gesellschaft nach wie vor zu.

Der geschickte Umgang mit den elektronischen Errungenschaften wird dabei als wichtige neue Sachkompetenz in den Vordergrund gerückt. Im „Kerngeschäft Unterricht“ wird das iPad als ergänzendes Lernwerkzeug, für die Unterstützung der selbstgesteuerten und kooperativen Arbeitsformen, und als Informationsquelle und Kommunikationsmittel sinnvoll genutzt.

Der zielgerichtete Computereinsatz soll die Schülerinnen und Schüler zur kritischen und verantwortungsvollen Anwenderhaltung erziehen. Beim täglichen Lernen steht jedoch weiterhin das konkrete Handeln und Tun im Vordergrund. Die virtuelle Welt auf dem Bildschirm ist deshalb im Unterricht nur als sinnvolle Ergänzung einzusetzen.

An der Primarschule Wollerau werden die iPads gemäss dem Modullehrplan 21 eingesetzt. Ab der 3.Klasse arbeiten die Schülerinnen und Schüler mit einer 1:1-Ausstattung. Medien und Informatik ist ab dem Schuljahr 2022/23 in der 5./6. Primarschulstufe ein eigenes Fach.

Integrative Förderung (IF) geht vom Grundsatz aus, dass möglichst alle Kinder gemeinsam lernen können. Damit sind auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen und Begabungen gemeint.

In unserer Schule wird IF bereits seit 1991 umgesetzt. Grundsätzlich besuchen alle Kinder die Regelklasse in der Schule. Schüler*innen mit Schulschwierigkeiten werden zu bestimmten Zeiten oder für bestimmte Fächer in einer kleinen Fördergruppe unterrichtet oder innerhalb der Klasse durch eine zusätzliche Fachperson IF (Heilpädagogin/Heilpädagoge) individuell unterstützt. Die Zuteilung zur Integrativen Förderung erfolgt aufgrund einer Beurteilung durch Fachpersonen (Fachteam) oder einer Abklärung durch die Abteilung Schulpsychologie (ASP) in Pfäffikon.

Abteilung Schulpsychologie (ASP) in Pfäffikon

Klasse Lehrperson Schulhaus Telefon
Logopädie Nina Brandenburg Dorfmatt, Runggelmatt 4 044 787 03 45
Runggelmatt 4, 8832 Wollerau
nina.brandenburg@sz.ch
35
Logopädin
Logopädie
KIM/DaZ Karin Krauer Runggelmatt, Runggelmatt 4 044 787 03 40
Runggelmatt 4, 8832 Wollerau
karin.krauer@schule-wollerau.ch
02
Fachlehrperson Begabungsförderung (KIM), Fachperson Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Primarklassen KIM + DaZ
IF Brigitte Fässler Runggelmatt, Runggelmatt 4 044 787 03 40
Runggelmatt 4
brigitte.faessler@schule-wollerau.ch
11
Fachlehrperson IF
Integrative Förderung
IF
IF Anna Limburn Runggelmatt, Runggelmatt 4 044 787 03 40
Runggelmatt 4
anna.limburn@schule-wollerau.ch
Fachlehrperson IF
Integrative Förderung
IF, SHP Esther Bucher Mehrzweckgebäude, Bächergässli 6 044 787 03 40
Runggelmatt 4
esther.bucher@schule-wollerau.ch
Fachlehrperson IF, SHP
Primarklasse 2a

Schüler*innen mit besonderen Begabungen und Hochbegabungen können namentlich durch folgende Massnahmen gefördert werden:

  • unterrichtliche Massnahmen in der Klasse;
    schulorganisatorische Massnahmen wie frühzeitige
  • Einschulung, Angebot von Förderstunden, Überspringen einer Klasse, vorzeitiger Eintritt in die Mittelschule, Dispensation von gewissen Fächern;
  • Schulung in Sonderklassen;
  • Bevor entsprechende Massnahmen getroffen werden, kann die Schulleitung eine schulpsychologische Abklärung verlangen.
    (aus „Verordnung über die Volksschule“)

Die Primarschule Wollerau startete im Schuljahr 2007/08 das Begabtenförderungsprojekt Grips+. Seit Schuljahr 2010/11 heisst das Begabtenförderungsprojekt neu KIM. Die Abkürzung steht für "Kreativität-Interesse-Motivation".

KIM Konzeptüberarbeitung 2018

Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst ist ein ärztlich geleiteter Dienst des Kantons Schwyz. Kinder und Jugendliche mit psychologischen und reaktiven Störungen können abgeklärt und behandelt werden. Eine Anmeldung ist sowohl durch die Eltern als auch durch Jugendliche möglich.

Im Einverständnis mit den Eltern ist eine Anmeldung auch durch Fachleute oder andere Beteiligte möglich.

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Schwyz
Poststrasse 1
8853 Lachen

Tel. 055 451 60 50
Fax 055 451 60 51

Mehr Informationen

Information auf Anfrage

Die Klassenlehrpersonen informieren die Eltern zu Beginn des Schuljahres über die gegenseitigen Kontaktmöglichkeiten (Elternabend, Gespräche, Besuchstage, usw.)

E-Mail
Der E-Mail-Kontakt zwischen Schule und Elternhaus gilt hauptsächlich als Informationsmedium (Krankheitsabmeldung, Zahnarzttermin oder ähnlichem). Um Problemsituationen zu besprechen und klären zu können, vereinbaren Sie mit der Lehrperson telefonisch einen Gesprächstermin.

E-Mails werden von den Lehrpersonen zeitnah verarbeitet. Sie erhalten innert zwei Arbeitstagen eine Bestätigung über den Erhalt Ihres Mails.

Telefon

Die Schulverwaltung steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zur Verfügung.

Der Telefonkontakt zwischen Lehrpersonen und Elternhaus wird hauptsächlich dafür genutzt, um Informationen auszutauschen oder einen Gesprächstermin zu vereinbaren (siehe oben „E-Mail“). Bitte beachten Sie, dass Sie während den Unterrichtszeiten nur in dringenden Fällen in die Schule anrufen.

Vor oder nach dem Unterricht sind Lehrpersonen in der Schule erreichbar oder es kann ihnen eine Nachricht hinterlassen werden. Anrufe auf die Privatnummer bitte nur in Notfällen.

Abmeldungen
Abmeldungen infolge Erkrankung per Mail. Schreiben Sie bitte bis spätestens 07.45 Uhr an die entsprechende Lehrperson. Auch für telefonische Abmeldungen wählen Sie bis spätestens 07.45 Uhr die von der Lehrperson auf dem Stundenplan angegebene Nummer. Ihre Nachricht wird der betroffenen Lehrperson weitergeleitet.

Hat die Lehrperson bis zum Unterrichtsbeginn keine Abmeldung erhalten, wird sie sich bei Abwesenheit Ihres Kindes kurz bei Ihnen melden.

Elterngespräche
Während dem Schuljahr finden offizielle Elterngespräche statt. Hier tauschen sich Lehrpersonen und Eltern über die schulische Entwicklung, den Lernfortschritt, das Arbeits- und Sozialverhalten sowie den Leistungsstand des Kindes aus. Die Lehrperson wird Sie frühzeitig informieren und entsprechende Termine vereinbaren.

Bei Krankheit der Lehrperson wird die Klasse am ersten Tag durch einen so genannten „Springer“ (einspringende Lehrperson) betreut. Die Schüler*innen und Eltern/Erziehungsberechtigen werden bis zum Mittag durch die Schulleitung darüber informiert, wie lange die Abwesenheit voraussichtlich sein wird. Bei längerer Abwesenheit haben die Schüler am 2. und 3. Tag schulfrei und werden ab dem 4. Tag nach Möglichkeit durch eine andere Lehrperson unterrichtet.

In den Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) erweitern fremdsprachige Kinder und Jugendliche die Kenntnisse in ihrer Muttersprache und ihrer Herkunftskultur. Der Besuch der Kurse HSK wird empfohlen, ist jedoch freiwillig. Mehr Informationen und Anmeldeformulare finden Sie hier.

Bei einem Kopflausbefall informieren Sie bitte die Klassenlehrperson und beginnen umgehend mit der Behandlung. Informationen dazu finden Sie in den folgenden Unterlagen:

Offizieller Elternbrief bei Kopflausbefall (PDF)

SGKF_Merkblatt

Mehr Informationen

Legasthenie ist die Bezeichnung für eine Lese- und Rechtschreibeschwäche. Man spricht von Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb.

Bei Anzeichen einer Lese- und Rechtschreibschwäche veranlasst die Klassenlehrperson in Absprache mit den Eltern und der Fachperson IF eine Abklärung und beantragt eine allfällige Therapie.

Mehr Informationen

In der Logopädie werden Kinder und Jugendliche mit Schwierigkeiten beim Sprechen und der Sprache (Aussprache, Stottern, Grammatik und Wortschatz), dem Sprachverständnis und der Stimme behandelt. Ziel der logopädischen Therapie ist die Verbesserung der sprachlichen Fähigkeiten des Kindes. Dies erleichtert seine soziale und schulische Integration.

Unser Angebot umfasst:

  • Abklärung
  • Beratung
  • Therapie
  • Kontrollen
  • Reihenuntersuchung im Kindergarten

Wir behandeln Kleinkinder, Kinder und Jugendliche aus Wollerau und Wilen bei Wollerau. Die Leistungen des logopädischen Dienstes werden vom Kanton Schwyz finanziert und sind für die Kinder und ihre Eltern kostenfrei.

Kontakt

KANTON SCHWYZ
Amt für Volksschulen und Sport
Abteilung Logopädie
Dienststelle Wollerau
Schulhaus Dorfmatt
8832 Wollerau

041 819 84 99
www.sz.ch/logopaedie

Klasse Lehrperson Schulhaus Telefon
Logopädie Nina Brandenburg Dorfmatt, Runggelmatt 4 044 787 03 45
Runggelmatt 4, 8832 Wollerau
nina.brandenburg@sz.ch
35
Logopädin
Logopädie

Der Hort PLUS+ Wollerau bietet schulergänzende Betreuung an. Er wird vom Verein Hort PLUS+ Wollerau geführt. Als Basis der Zweckerfüllung dient der öffentliche Leistungsauftrag mit der Gemeinde Wollerau. Die öffentliche Schule Wollerau ist ein enger Partner vom Hort PLUS+ Wollerau.

Mehr Informationen

Wir freuen uns, Ihr/e Kind/er auf ihrem musikalischen Weg begleiten zu dürfen. Für Fragen oder Beratungen steht Ihnen die Musikschule gerne zur Verfügung. 

Mehr Informationen

 

Der Elternverein Wollerau führt eine Liste mit Personen, die Nachhilfe erteilen.

Mehr Informationen

Die Angaben auf dem Notfallblatt dienen der Schule bei allfälligen, unvorhergesehenen Vorkommnissen während der Schule, Lagern und Ausflügen zum schnellen Entscheid über die zu treffenden Massnahmen und zur Benachrichtigung der Eltern / Erziehungsberechtigten. Die zuständige Klassenlehrperson verpflichtet sich, diese Angaben vertraulich zu behandeln.

Eltern und Kinder sind verpflichtet, die Lehrperson über Besonderheiten, die den Schulalltag betreffen, zu informieren (über spezielle Ängste, Krankheiten, besondere familiäre Situationen etc.).

Um den administrativen Aufwand möglichst klein zu halten, geben wir das Notfallblatt am Ende des jeweiligen Schuljahres zusammen mit dem Zeugnis zur Kontrolle und Visierung mit nach Hause. Bitte geben Sie das aktualisierte und unterschriebene Notfallblatt jeweils am Anfang des Schuljahres der Klassenlehrperson ab.

Besten Dank!

Notfallblatt Kindergarten

Notfallblatt Primarschule (elektronisch)

Telefon 147 ist die offizielle Notrufnummer für Kinder und Jugendliche in der Schweiz. Die Kurznummer wurde vor zehn Jahren als Massnahme zur Umsetzung der Uno-Kinderrechtskonvention eingeführt.

Heute beantworten wir täglich mehrere hundert Anfragen per Telefon, SMS, Mail und Chat - professionell, gebührenfrei und anonym.

www.147.ch, Telefon 147, SMS 147 - pro juventute Beratung 147, profesionelle, kostenlose und anonyme Beratung für Kinder und Jugendliche rund um die Uhr!

Zum Aufsteigen in die nächste Klasse muss in den Promotionsfächern die Steignorm erfüllt werden. Davon ausgenommen sind die 1. Primarklasse, die Einführungsklasse, die Kleinklasse, die Werkschule sowie die kooperative Sekundarstufe I.

Auf der Primarstufe muss mindestens die Durchschnittsnote 3.5 erreicht werden. In der dreiteiligen Sekundarstufe I gilt die Durchschnittsnotte 4.0 als Steignorm.

Promotionsfächer
Für die Errechnung der Steignorm werden die folgenden Fächer berücksichtigt:

 Primarstufe Sekundarstufe 
Promotionsfächer2.-3. Klasse4.-6. Klasse1.-3.Real1.-3. Sek
Mathematik50%40%40%40%
Deutsch50%40%30%20%
Fremdsprachen  10%20%
Mensch & Umwelt 20%20%20%

Schulberechtigte Kinder mit motorischen Schwierigkeiten sowie Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten können für eine psychomotorische Abklärung angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern, Lehrpersonen, Heilpädagogen, Ärzte oder durch andere Zuweiser. Die Schulleitung muss das Anmeldeformular unterzeichnen. Die Eltern müssen mit der Anmeldung einverstanden sein.

Ab dem Schuljahr 2015/16 führt die Gemeinde Wollerau eine eigene Therapiestelle. Frau Karin Zink führt die Therapiestelle.

Adresse:
Psychomotorik Therapiestelle
Frau Karin Zink, dipl. Psychomotorik-Therapeutin EDK
Primarschule Wollerau
Runggelmatt 4
8832 Wollerau

Standort:
Dachgeschoss Haus Friedheim (bekannt als Gemeindebibliothek)
Hauptstrasse 30
8832 Wollerau

Kontakt:
044 687 26 66
psychomotorik@schule-wollerau.ch

Anmeldungsformular (PDF)

Der Religionsunterricht wird durch die Landeskirchen unterrichtet.

Katholische Pfarrkirche St. Verena      Mehr Informationen

Adresse
Röm.-kath. Pfarramt
Hauptstrasse 28
Postfach 527
8832 Wollerau

Telefon
044 787 01 70

Reformierte Kirche

Adresse
Evang.-ref. Pfarramt Höfe
Hofstrasse 2
8808 Pfäffikon

Telefon
055 416 03 33

Unsere Schulärztin ist Frau Dr. Denise Burger-Wettstein, Hauptstrasse 38, 8832 Wollerau (044 784 00 27)

Die Gemeinde Wollerau erstreckt sich vom Zürichsee bis hinauf auf den Rossberg. Die Nutzung des Schulbusses ist Schüler*innen aus bestimmten Einzugsgebieten vorbehalten. 

Berechtigte Gesuche für den Schulbus sind für das kommende Schuljahr jeweils bis spätestens 30. April an die Schulverwaltung einzureichen. 

Frau Kellenberger ist unsere Schulbusfahrerin. Sie chauffiert zusätzlich die Kinder des Kindergartens und der 1./2. Klasse zum Schwimmunterricht nach Wilen und zurück.

Beim heutigen Verkehrsaufkommen ist es für viele Kinder schwierig, die Strassen zu überqueren. Dank den Schülerpatrouilleuren, welche jeweils nach den Ferien für die ersten fünf Schulwochen Einsatz leisten, sorgen wir in der Umgebung der Schulhäuser für mehr Sicherheit. 5. Klässler*innen der Primarschule Wollerau leisten jedes Jahr einen wichtigen Beitrag zum Schutz aller Kameraden und anderen Fussgängern.

Das Angebot der Schulsozialarbeit dient der ganzheitlichen Jugendhilfe im Rahmen der Schule. Schulsozialarbeit hat zum Ziel, die Sozialkompetenz der Kinder und Jugendlichen zu stärken, sie im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und sozialen Problemen zu fördern.
 
Sie hilft zudem, Probleme frühzeitig zu erkennen und unterstützt unter anderem die Lehrpersonen in herausfordernden Situationen, damit diese ihre Zeit und Energie zur Hauptsache dem Unterrichten widmen können.
 
Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte, sowie Lehrpersonen sollen sich bei Problemen an eine neutrale person wenden können und möglichst unbürokratisch Hilfe erhalten. Die Schulsozialarbeit untersteht der beruflichen Schweigepflicht und versichert absolute Diskretion.
 
Herr Heiko Stiede ist jeweils am Dienstag und Donnerstag an der Schule und per Mail oder telefonisch erreichbar. Sehr gerne führt er bei Bedarf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

 

Kontakt:
schulsozialarbeit@schule-wollerau.ch

Festnetz:
043 787 03 47

Büro:
Schulhaus Runggelmatt
Zimmer 111 (1. Obergeschoss)

Gemäss § 43 der Verordnung über die Volksschule stehen die Schüler*innen auf dem Schulweg unter der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

Der Weg zur Schule hat für viele Kinder eine besondere Bedeutung. Auf dem Schulweg erzählen sich die Kinder, was sie am Vortag oder in der Schule erlebt haben. Hier werden wichtige soziale Erfahrungen gemacht. Der Schulweg zu Fuss ist ein guter Ausgleich zum langen Sitzen.

Schulrat und Lehrpersonen empfehlen den Eltern, ihre Kinder den Schulweg zu Fuss zurücklegen zu lassen. Aus verschiedenen Gründen (Verkehrsaufkommen, steile Strassen, viele Fussgänger, ...) und der daraus resultierenden Unfallgefahren raten wir vom Gebrauch von Scooter, Kickboard, Inline-Skates o.Ä. auf dem Schulweg ab.

Merkblatt zur Vorbereitung auf den Schulweg (Kantonspolizei) (PDF)

In den Sommerferien und zu Beginn eines Schuljahres stellen wir immer wieder fest, wie Eltern mit ihren Kindern, die neu in den Kindergarten oder in die Schule kommen, den Schulweg mit in beide Richtungen üben. Das ist sehr verantwortungsbewusst und erfreulich.

Der Schulweg hat für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes eine grosse Bedeutung. Kinder lernen einen Weg selbständig und ohne Aufsicht zu gehen. Wichtig ist, dass Eltern den Schulweg mit ihren Kindern planen. Dabei ist es hilfreich, wenn sich benachbarte Eltern absprechen und gegenseitig unterstützen. Welcher ist der sicherste Weg? Lohnt es sich bezüglich Sicherheit einen kleinen Umweg zu machen?

Die Gemeinde hat einen Plan erstellt, auf dem die Schulwege eingezeichnet sind. Der Plan dient zur Orientierung und als Empfehlung für Eltern und deren Kinder.

Schulwegplan (PDF)

Schulzahnpflege: Mit den Kindern des Kindergartens und der Primarschule findet ca. alle 2 Monate ein Zahnpflegeunterricht durch die speziell ausgebildete Zahnpflegehelferin statt.

Für den jährlichen zahnärztlichen Untersuch erhalten alle Schul- und Kindergartenkinder zu Beginn des Schuljahres einen Gutschein, einlösbar bei einem Zahnarzt/ einer Zahnärztin nach eigener Wahl in der Schweiz. Der Gutschein verfällt am Ende des entsprechenden Kindergarten- bzw. Schuljahres.

Die Eltern sind verantwortlich für die Durchführung des Untersuchs und die Terminvereinbarung. Der Untersuch hat ausserhalb des Unterrichts zu erfolgen.

Unsere Schule verfügt über ein umfangreiches Sonderschulungsangebot. Nötige Massnahmen werden in allen Fällen in Zusammenarbeit mit dem Abteilung Schulpsychologie, den Klassenlehrpersonen und den Eltern abgesprochen.

 
Jedes Kind, das bis 31. Mai das 5. Altersjahr vollendet hat, ist schulpflichtig und besucht im nächsten Schuljahr den obligatorischen Kindergarten (§ 5 Abs. 1, SRSZ 611.210).

Der Stichtag für das freiwillige erste Kindergartenjahr ist sinngemäss um ein Jahr früher als beim obligatorischen Kindergarten.

Stichtage - Einschulungstermine_2021-29

Seit Schuljahr 2015/16 wird in der 4. Klasse das Tastaturschreiben unterrichtet. Untenstehend finden Sie ein Informationsblatt vom Kanton.

Tastaturschreiben (PDF)

Versicherung der Schüler*innen ist Sache der Eltern/Erziehungsberechtigten.

Unfälle müssen privat der obligatorischen Krankenversicherung gemeldet werden.

Schulzeiten
1. Lektion08.05 - 08.50
2. Lektion08.50 - 09.35
Pause09.35 - 09.55
3. Lektion09.55 - 10.40
4. Lektion10.40 - 11.25
Mittagspause
5. Lektion13.25 - 14.10
6. Lektion14.10 - 14.55
Pause14.55 - 15.10
7. Lektion15.10 - 15.55

Falls Sie planen, von Wollerau wegzuziehen, informieren Sie bitte frühzeitig die Lehrperson. Den genauen Umzugstermin und die neue Adresse melden Sie bitte auf dem Schulsekretariat, damit eine Schülerüberweisung an den neuen Schulort vorgenommen werden kann.

sandra.steiner@schule-wollerau.ch

Abmeldung bei der Gemeinde Wollerau unter: Verwaltung > Dienstleistungen >  Abmeldung und Wegzug

Mit dem Eintritt in die Primarstufe erhalten die Schüler*innen ein Zeugnis. In der 1. Klasse und am Ende des ersten Semesters der 2. Klasse werden keine Noten erteilt. Anstelle von Zeugnisnoten wird mit den Eltern/Erziehungsberechtigten ein Beurteilungsgespräch geführt.

Das Zeugnis wird von der Klassenlehrperson jeweils Ende Januar und am Ende des Schuljahres ausgestellt. Die Noten beziehen sich dabei nur auf das betreffende Halbjahr.

Für die 6. Klasse gilt eine spezielle Regelung: Im Rahmen des Übertrittverfahrens wird der erste Zeugnistermin auf Mitte März festgelegt. Im so verkürzten zweiten Halbjahr der 6. Klasse werden für das Schlusszeugnis die Noten des ersten Halbjahres mit eingerechnet.

Falls Sie mit schulpflichtigen Kindern einen Wohnortswechsel nach Wollerau planen, kontaktieren Sie bitte direkt das Schulsekretariat der Primarschule Wollerau (sandra.steiner@schule-wollerau.ch oder 044 787 03 56)